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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG DER VERKAUFSBEDINGUNGEN
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der GEBOL GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsfälle. Hingewiesen wird darauf, dass sich die Verkaufs- und Lieferbedingungen auf der Website www.gebol.eu befinden. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten jedoch nur für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern (also für Gewerbe und Industrie, auch Wiederverkäufer), nicht jedoch für Abschlüsse mit Personen, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.

II. LIEFERUNG
Mit der Übergabe der bestellten Ware an das, den Versand durchführende Unternehmen, geht die Gefahr auf den Kunden über. Sollten vom Kunden bestellte Mengen nicht mit den von der GEBOL GmbH lieferbaren Verpackungs- und Bestelleinheiten übereinstimmen, ist die GEBOL GmbH berechtigt, den Bestellumfang auf die jeweils vorhandenen Verpackungs- und Bestelleinheiten auf- oder abzurunden. Bei Einzelaufträgen im Gesamtwert bis netto EUR 140,– werden die Versandkosten dem Kunden in Österreich gesondert in Rechnung gestellt. Bei einer übersteigenden Auftragssumme übernimmt die GEBOL GmbH die Versandkosten. Bei Lieferungen in andere Länder werden dem Kunden die tatsächlichen Frachtkosten in Rechnung gestellt, sofern vereinbarte Freigrenzen unterschritten werden. Grundsätzlich werden 2 % des Waren­nettowertes als ARA- und RP Aufschlag gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Anweisung gibt, ist die GEBOL GmbH berechtigt, den Versand durch ein Unternehmen ihrer Wahl durchführen zu lassen.

III. ZAHLUNG
Die dem Kunden von der GEBOL GmbH gelegten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, binnen 30 Tagen netto, ebenfalls gerechnet ab Rechnungsdatum, zahlbar. Erfolgt die Lieferung ins Ausland, ist die GEBOL GmbH zur Absendung der Lieferung erst dann verpflichtet, wenn Vorauskassa geleistet wird. Es steht der GEBOL GmbH frei, Lieferungen auch per Nachnahme durchzuführen. Bei Zahlungsverzug ist die GEBOL GmbH berechtigt, 8 % Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Kunde übernimmt vereinbarungsgemäß im Falle des Zahlungsverzugs bei der GEBOL GmbH anfallende Mahn- und Inkassospesen, einschließlich der von der GEBOL GmbH aufzuwendenden Kosten für die, auch außergerichtliche Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt.

IV. LIEFERVERZUG
Die GEBOL GmbH ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen / Liefertermine pünktlich einzuhalten. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der GEBOL GmbH eine zeitgerechte Lieferung nicht möglich sein, ist der Kunde erst dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzugs und wegen Mängelfolgen wird einvernehmlich ausgeschlossen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche Lieferungen der GEBOL GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware, einschließlich Zinsen und der allfälligen Kosten der Forderungsbetreibung, geht das Eigentum an der ausgelieferten Ware auf den Kunden über.

VI. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Die GEBOL GmbH leistet für ausgelieferte Waren Gewähr für die Dauer von sechs Monaten ab Lieferung. Der Kunde ist im Sinne der handelsrechtlichen Bestimmungen zur sofortigen Prüfung und zur sofortigen Rüge allfälliger Mängel verpflichtet. Nach Ablauf der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist können vereinbarungsgemäß auch keine Regressansprüche gegen die GEBOL GmbH geltend gemacht werden, wenn der Kunde von seinem Auftraggeber aus dem Titel der Gewährleistung in Anspruch genommen werden sollte. Abweichungen in der farblichen Gestaltung des Produktes, sowie geringe sonstige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, solange die Funktionsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt wird. Eine Haftung der GEBOL GmbH für Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder Fehlern des Produkts ergeben können, wird ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die GEBOL GmbH die Produkte nicht selbst erzeugt. Die GEBOL GmbH wird bei Auftreten eines Fehlers den Namen des Produzenten (Importeurs) dem Kunden bekanntgeben. Im Hinblick darauf wird vereinbart, dass die GEBOL GmbH vom Kunden auch nicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden kann.

VII. AUFRECHNUNG VON GEGENFORDERUNGEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderung der GEBOL GmbH aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderungen von der GEBOL GmbH ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

VIII. DATEN DES KUNDEN UND ADRESSÄNDERUNG
Im Falle der Änderung seiner Anschrift sichert der Kunde zu, der GEBOL GmbH sofort schriftlich seine neue Anschrift bekanntzugeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die der GEBOL GmbH bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten von der GEBOL GmbH automationsunterstützt gespeichert und im Rahmen der Geschäftsverbindung verarbeitet werden können.

IX. ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT, SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Auf das zwischen der GEBOL GmbH und dem Kunden zu Stande kommende Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Steyr vereinbart. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von der GEBOL GmbH Dies gilt insbesondere dann, wenn Abweichungen von Mitarbeitern, Handelsvertretern und sonstigen Beauftragten in Aussicht gestellt und erklärt werden. Sollte der Kunde auf seinen der GEBOL GmbH zugehenden Geschäftspapieren eigene Geschäftsbedingungen verwenden, bleiben trotzdem die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der GEBOL GmbH gültig.

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